Bereits im Sommer kündigte der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung einen Beitragssatz zwischen 4 und 5 Promille an. Diese Entwicklung sei schon in der ersten Jahreshälfte 2020 ersichtlich gewesen.
Einfluss auf die Entwicklung des Beitragssatzes nimmt der Schadenverlauf des laufenden Kalenderjahres. Entscheidend sind die von den Arbeitgebern bis Ende September gemeldeten Beitragsbemessungsgrundlagen. Der Schadenverlauf beruht im Wesentlichen auf den Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen und auf den Zusagen bei sicherungspflichtigen Versorgungseinrichtungen.
Der Schadenverlauf habe sich in den letzten Monaten günstiger entwickelt als zunächst angenommen. Somit wird der Beitrag zum Pensionssicherungsverein mit 4,2 Promille trotz der Erhöhung noch immer im prognostizierten Bereich liegen.
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