Die anhaltende Zinsflaute am Kapitalmarkt macht rentables Sparen schwierig - das gilt auch für die Versicherungsbranche. Angesichts von Null- oder gar Negativzinsen fällt es den Gesellschaften zunehmend schwer, die zugesagte Verzinsung für bestehende Policen zu erwirtschaften. Die Deutsche Aktuarvereinigung DAV hatte deshalb bereits Ende 2019 empfohlen, den Höchstrechnungszins ab 2021 von 0,9 auf 0,5 Prozent zu senken. Doch erst jetzt hat das Bundesfinanzministerium mit einer entsprechenden Verordnung auf die Empfehlung der Versicherungsmathematiker reagiert. Ab dem 01.012022 gilt für Neuverträge ein massiv gekürzter Garantiezins von 0,25 Prozent. Bestehende Policen sind von der Absenkung nicht betroffen.
Der Schritt des Finanzministeriums macht deutlich: Mit einer Trendwende bei den Zinsen ist nicht zu rechnen. Die Lage in der privaten Altersvorsorge bleibt entsprechend angespannt. Insbesondere Verträge mit voller Beitragsgarantie werden für die Anbieter zunehmend zum unkalkulierbaren Risiko. Das Angebot entsprechender dürfte deshalb weiter sinken. So hat beispielsweise der Marktführer Allianz seit Anfang des Jahres nur noch Lebens- und Rentenversicherungen mit einem garantierten Beitragsniveau zwischen 60 und 90 Prozent im Angebot. Auch die genossenschaftliche R+V Lebensversicherung garantiert Neukunden nur noch maximal 90 Prozent. Branchenexperten erwarten, dass es künftig kaum noch Tarifangebote mit 100-prozentiger Beitragsgarantie geben wird.
Aktuell schätzt die DAV den Anteil dieser Verträge am Neugeschäft auf immerhin noch 30 Prozent. Denn bei manchen Produkten sind 100 Prozent Pflicht: So ist bei der staatlich geförderten Riester-Rente die volle Beitragsgarantie gesetzlich vorgeschrieben. Am Ende der Laufzeit müssen hier mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive staatlicher Zulagen komplett zur Verfügung stehen. Weil diese Zusage kaum noch kostendeckend möglich ist, fahren die Versicherer das Neugeschäft jedoch massiv zurück. Die Debeka hat ihr Riester-Angebot beispielsweise bereits im letzten Jahr komplett ausgesetzt.
Die DAV fordert deshalb, das Garantieniveau bei staatlich geförderten Vorsorgeprodukten zu senken. Neben der Riester-Rente zählt dazu auch die Beitragszusage mit Mindestleistung BZML in der betrieblichen Altersvorsorge. Wenn die 100-Prozent-Beitragsgarantie erhalten bliebe, käme das einer De-facto-Beerdigung der Riester-Rente gleich, warnt auch der Branchenverband GDV.
Berater sollten sich darauf einstellen, dass die klassische Kapitalgarantie als Verkaufsargument für Lebens- und Rentenversicherungen zunehmend zum Auslaufmodell wird. Dennoch bleiben diese Produkte wichtige Bausteine der privaten Altersvorsorge: Denn die Reduzierung der Beitragsgarantie bedeutet nicht zwangsläufig weniger Rente. Im Gegenzug eröffnet sie den Versicherern nämlich ein breiteres Anlagespektrum und damit auch zusätzliche Renditechancen am Kapitalmarkt. Private Rentenversicherungen bieten zudem weiterhin den großen Pluspunkt der lebenslangen Leistung - also einer finanziellen Grundausstattung bis ins allerhöchste Alter.
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