Laut einem Urteil des Landessozialgericht (LSG) Stuttgart vom 28.05.2020 - L 10 U 289/18 kann ein Unfall beim Skifahren während einer betrieblichen Veranstaltung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.
Eine Widerspruchsbelehrung, die sich auf der letzten von lediglich zwei Seiten eines Versicherungsscheins befindet und als einziger Abschnitt fettgedruckt ist, ist hinreichend drucktechnisch hervorgehoben. Deshalb hat ein Versicherter nach Ablauf der 14-tägigen Widerspruchsfrist gemäß einem Beschluss des OLG Dresden vom 17.08.2020 - 4 U 1403/20 keinen Anspruch auf die Rückabwicklung des Vertrages.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Gebäudeversicherung muss ein Versicherungsvermittler ohne Hinzutreten besonderer Umstände laut einem Beschluss des OLG Dresden vom 15.10.2020 - 4 W 697/20 nicht darauf hinweisen, dass Vandalismusschäden nicht mitversichert sind.
Der Nachweis, dass konkrete Schäden auf ein bestimmtes Sturmereignis zurückzuführen sind, ist nicht geführt, wenn der Versicherungsnehmer die Schäden erst längere Zeit nach dem Sturm bemerkt, seine Schilderung diese Annahme nicht trägt und der nachweislich schlechte Zustand der Dacheindeckung sowie daraus resultierende andere Naturereignisse für die Schäden ursächlich gewesen sein können. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht mit Urteil vom 03.07.2020 - 5 U 89/19 entschieden.
Es geht zwar um Ratschläge für Menschen, die einen Konsumentenkredit abschließen wollen. Jeder der Ratschläge ist jedoch auf viele andere Situationen im Finanzbereich übertragbar. Die Ratgeber weisen, sicher zurecht, darauf hin, dass gerade in Pandemiezeiten erfolgreiche Betrügereien die Opfer besonders hart treffen z.B. weil das Einkommen gerade ohnehin unsicher ist.
Kommt ein Beschäftigter nach einer von seinem Arbeitgeber auswärts veranstalteten Weihnachtsfeier in den Betriebsräumen, in die er nach Ende der Feier zwecks Übernachtung zurückgekehrt ist, zu Schaden, steht er nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart vom 02.07.2020 - S 1 U 1897/19 - hervor.
Wird ein Neuwagen, der noch nicht einmal 1.000 Kilometer zurückgelegt hat, bei einem Unfall erheblich beschädigt, so kann der Geschädigte die Kosten der Anschaffung eines neuen Fahrzeuges statt des Ersatzes der Reparaturkosten verlangen, wenn er sich tatsächlich einen entsprechenden Neuwagen anschafft. Das hat der BGH mit Urteil vom 29.09.2020 - VI ZR 271/19 entschieden.
Ein Versicherter, der sich bereits vor Ablauf der Entscheidungsfrist seines gesetzlichen Krankenversicherers auf die Selbstbeschaffung der beantragten Leistung festgelegt hat, hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Das gilt auch dann, wenn der Versicherer über den Antrag zu spät entschieden hat. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.10.2020 - B 1 KR 25/19 R hervor.
Nicht jeder Verstoß gegen einschlägige Unfallverhütungsvorschriften ist per se als ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne des § 110 SGB VII (Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern) einzustufen. Vielmehr ist eine umfassende Wertung des Verhaltens des Schädigers angezeigt, in die auch die weiteren Umstände des Einzelfalles einzubeziehen sind. Das hat der BGH mit Urteil vom 21.07.2020 - VI ZR 369/19 klargestellt.
Von aktuell noch dreißig auf vierzig Werte wird der DAX demnächst aufgestockt. Das ist Anlass für viel Berichterstattung. Die Wahrscheinlichkeit, dass Finanzberater auch zu diesem Thema im Kundengespräch Stellung nehmen sollen oder müssen, ist deshalb hoch.
Der Versicherungsnehmer einer PKV hat Kenntnis von Vorerkrankungen auch dann, wenn er sich bei zumutbarer Anstrengung seines Gedächtnisses daran erinnern kann. Das veranschaulicht ein Urteil des OLG Hamm vom 28.02.2020 - 20 U 160/19.
Schon im Sommer hatte das Bundesjustizministerium einen Vorschlag zur Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes vorgelegt. Dieser fand jedoch nicht überall großen Anklang und sorgte insbesondere bei der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) und dem GDV für Kritik. Ende November wurde die Reform des Versorgungsausgleichsrechts nun von der Bundesregierung beschlossen. Ziel ist eine größere Teilungsgerechtigkeit für Ausgleichsberechtigte sowie wichtige Klarstellungen beim Versorgungsausgleich.
Laut einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung Mercer zählt das deutsche Rentensystem im internationalen Vergleich nicht zur Tabellenspitze. Schlechte Noten gibt es insbesondere für die langfristige Leistungsfähigkeit. Zusammen mit dem soeben veröffentlichten Rentenversicherungsbericht 2020 unterstreicht die Untersuchung einmal mehr die wachsende Bedeutung privater und betrieblicher Altersvorsorge.
Kommt ein Kunde in einem Geschäft auf einem frisch gereinigten Fußboden zu Fall, so ist der Geschäftsinhaber schadenersatzpflichtig, wenn er keine Sicherungsmaßnahmen, zum Beispiel durch das Aufstellen von Warnschildern, ergriffen hat. Das geht aus einem Urteil des LG Coburg vom 16.07.2020 - 24 O 76/18 hervor.
Das OLG Dresden hat mit Beschluss vom 29.04.2020 - 4 U 212/20 entschieden, dass auch eine lediglich zum Teil in Fettschrift gehaltene Widerspruchsbelehrung nach dem optischen Gesamteindruck drucktechnisch hinreichend hervorgehoben sein kann.
Es reicht nicht aus, dass der Versicherungsnehmer ein leerstehendes Gebäude regelmäßig kontrolliert. Vielmehr muss er zusätzlich die Wasserleitungen entleeren. Anderenfalls setzt er sich im Fall eines Rohrbruchs dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit aus. Das geht aus einem Beschluss des OLG Koblenz vom 29.04.2020 - 10 U 2170/19 hervor.
Das Landgericht Mannheim hat mit Urteil vom 10.09.2020 - 9 O 383/19 - entschieden, dass der für die gesetzliche Krankenversicherung in § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V geregelte Vorrang der ambulanten vor der stationären Behandlung auch für die private Krankenversicherung gilt. Eine gesetzliche Normierung ist dafür nicht notwendig.
Gemäß einem Urteil des OLG Nürnberg vom 20.08.2020 - 13 U 1187/20 begründet das Nichttragen eines Kopfschutzes im Alltagsverkehr kein Mitverschulden eines verletzten Radfahrers. Denn Fahrradfahren ist nach Meinung des Gerichts nicht derart gefährlich, dass sich nur derjenige verkehrsgerecht verhält, der einen Helm trägt.
Der Pensions-Sicherungs-Verein hat den Beitragssatz für 2020 festgelegt. Dieser wird nun auf 4,2 Promille erhöht. Für das Jahr 2019 lag dieser bereits bei 3,1 Promille und war somit schon um 1 Promille höher als im Vorjahr 2018.
Die 2. GVNW Fokus bAV und Employee Benefits Fachtagung wird nun online vom 07.- 09.12.2020 stattfinden. Im letzten Jahr wurde bereits sehr erfolgreich mit der 1. bAV und EB Tagung mit den Themen bAV und Auslandsreise-Krankenversicherung gestartet.
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